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Dienstag, 12. April 2011
Lebensmittelkrieg die ZutatenListe
Auf verpackten Lebensmitteln müssen grundsätzlich folgende allgemeine Angaben stehen:
Verkehrsbezeichnung
Zutatenverzeichnis
Mindesthaltbarkeitsdatum
Füllmenge
Firmen- oder Herstelleranschrift
Los-/Chargen-Nummer.
Bei fertig verpackten Lebensmitteln müssen grundsätzlich alle Zutaten einschließlich der Zusatzstoffe angegeben werden. Als Zutat gelten alle Stoffe einschließlich der Zusatzstoffe,
die bei der Herstellung des Lebensmittels verwendet werden und unverändert oder
verändert im Endprodukte enthalten sind.
Zutaten müssen NICHT aufgeführt werden, wenn die Zusammensetzung der Zutat
gesetzlich definiert ist, weniger als 2% davon im Endprodukt enthalten sind (zum Beispiel
Gewürze oder Kräutermischungen), oder wenn keines der 14 Hauptallergene enthalten ist.
Die 14 Hauptallergene
Glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Produkte
Milch sowie daraus hergestellte Produkte (einschließlich Laktose = Milchzucker)
Eier sowie daraus hergestellte Produkte
Soja sowie daraus hergestellte Produkte
Erdnüsse sowie daraus hergestellte Produkte
Schalenfrüchte ( Haselnuss, Mandel, Walnuss, Cashewkern, Pecannuss, Paranuss,
Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss sowie daraus hergestellte Produkte
Sellerie sowie daraus hergestellte Produkte
Senf sowie daraus hergestellte Produkte
Krebstiere sowie daraus hergestellte Produkte
Fisch sowie daraus hergestellte Produkte
Sesamsamen sowie daraus hergestellte Produkte
Schwefeldioxid (SO2) und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 Milligramm / Kilogramm oder 10 Milligramm / Liter als SO2 angegeben
Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse
Weichtiere (Mollusken) und daraus hergestellte Produkte
bis bald & Guten Appetit
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