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Dienstag, 12. April 2011
Lebensmittelkrieg alles Grütze ??
In Deutschland ist die Irreführung des Verbrauchers im Prinzip verboten.
Das deutscheLebensmittelrecht und die Praxis der Kennzeichnung sind aber so kompliziert,
dass die Hersteller ganz legal Kunden an der Nase herumführen können
Rote Grütze muss nach dem Deutschen Lebensmittelbuch einen Fruchtanteil von
mindestens 50 Prozent haben wenn das nicht so ist dann darf es auch nich rote Grütze
heißes aber wenn ich dann noch Desert mit drauf schreibe, da ist die Sachlage schon
ne ganz andere. Naja ist ja bei vielen Sachen so z.B. bei Cordon bleu schreibe
ich aber " Art " nach Cordon bleu Art dann kann ich rumpfuschen
bis bald & Guten Appetit
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