Dienstag, 12. April 2011

Lebensmittelkrieg alles Grütze ??



In Deutschland ist die Irreführung des Verbrauchers im Prinzip verboten. 
Das deutscheLebensmittelrecht und die Praxis der Kennzeichnung sind aber so kompliziert, 
dass die Hersteller ganz legal Kunden an der Nase herumführen können
Rote Grütze muss nach dem Deutschen Lebensmittelbuch einen Fruchtanteil von 
mindestens 50 Prozent haben wenn das nicht so ist dann darf es auch nich rote Grütze 
heißes aber wenn ich dann noch Desert mit drauf schreibe, da ist die Sachlage schon 
ne ganz andere. Naja ist ja bei vielen Sachen so z.B. bei Cordon bleu schreibe 
ich aber " Art " nach Cordon bleu Art dann kann ich rumpfuschen 
bis bald & Guten Appetit

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