"Frische" kann bei Nahrungsmitteln unterschiedliche Bedeutungen haben.
Lebensmittelrechtlich gesehen ist "frischer Fisch" zum Beispiel etwas anderes als das,
was Verbraucher von frischem Fisch erwarten. Worauf müssen Käufer also achten?
Auch Fleisch aus der Bedientheke muss nicht unbedingt direkt vom Metzger kommen,
sondern kann vor dem Verkauf tiefgekühlt gewesen sein. Und im Frühjahr scheinbar frisch
gekaufte Äpfel sind meist schon im Herbst geerntet worden. Darauf weisen die
Ernährungsexperten der Verbraucherzentralen Thüringen und Sachsen hin.
Ob es sich bei unverpacktem Fleisch und Fleischwaren aus der Bedientheke um aufgetaute
Produkte handelt, ist laut der Verbraucherschützerin Petra Müller aus Erfurt nur ersichtlich,
wenn zum Beispiel Hackfleisch oder Gulasch erst nach der Herstellung tiefgekühlt wurde.
Es sei gesetzlich vorgeschrieben, es gut sichtbar zu kennzeichnen, wenn es später in
aufgetautem Zustand verkauft wird. War das vermeintlich frische Fleisch dagegen bereits vor
dem Zerkleinern oder Marinieren gefroren, müssen Kunden darüber nicht informiert werden.
Etwas anders sieht den Verbraucherschützern zufolge die Regelung bei Geflügelfleisch aus:
"Frisches Geflügelfleisch" dürfe zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein. Allerdings: Geflügelsalate oder andere Fertiggerichte, etwa mit Putenfleisch, können aus gegartem
Fleisch hergestellt worden sein, das zuvor tiefgekühlt war - ohne dass der Händler darauf
hinweisen müsste, erläutert Müller. Fehlt der Hinweis auf das Auftauen, heißt das also nicht,
dass die Ware nicht doch aufgetaut wurde.
Bei "frischem" Fisch können Verbraucher zum Beispiel erwarten, dass dieser nicht
unangenehm riecht, eine glänzende Haut sowie pralle Augen hat. Außerdem sollten die
Gräten fest im Fleisch stecken und die Kiemen rot leuchten. Gleiches gelte für frisches
Fischfilet, erklärt Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Lebensmittelrechtlich gesehen dagegen verstehe man unter "frischen Fischen" solche,
die nicht verarbeitet und noch ganz sind. Auch Fische, die zum Haltbarmachen nur gekühlt, vakuumverpackt oder unter einer Schutzatmosphäre verpackt werden, gelten als "frisch".
Sie dürfen nicht weiter behandelt worden sein. Der Werbebegriff "fangfrisch" ist Brendel
zufolge nicht definiert.
Auch die Begriffe "gartenfrisch" oder "erntefrisch" seien nicht geregelt. Frische Äpfel,
die im Frühjahr verkauft werden, stammen zum Beispiel in der Regel aus Speziallagern,
wo sie seit dem Herbst knackig, saftig und aromatisch gehalten wurden. Auch Kartoffeln
aus Kühllagern gelten als gleichwertig zu frisch geernteter Ware. "Frische" bezieht sich
der Verbraucherzentrale Sachsen zufolge bei Obst und Gemüse auf äußere Merkmale wie
ein straffes Gewebe, Aroma, Saftigkeit und die Abwesenheit von vergilbten Pflanzenteilen.
bis bald & Guten Appetit
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