Sonntag, 29. Mai 2011

Lebensmittelkrieg die Nichtzutat

Ja du hast richtig gelesen nicht die Zutat sondern die "Nichtzutat"
Also um was gehts,
um Substanzen (Zutaten) die laut Gesetz keine Zutaten sind
"also eine Nichtzutat"

Nichtzutaten sind Substanzen, die die Maschinengängigkeit der Rezeptur gewährleisten sollen. Sie müssen NICHT erwähnt werden, wenn sie im fertigen Produkt keine technologische Funktion mehr erfüllen


Deklarationsfrei ist z.B. Dimethyldicarbonat, das in Limonaden und anderen Getränken in Pet-Flaschen (Pastik Flaschen) als "Kaltenkeimungsmittel" verwendet wird
also blöd gesagt Bakterien abtöten um das Getränk haltbar zu machen ohne die Brause den Saft oder die Cola erhitzen zu müssen

also wiso Kaltabfüllung ?
Zum einen wegen den PET-Flaschen die mögen Hitze nicht so zum anderen ist die Kaltabfüllung von Getränken wohl auch 30 - 50 Prozent günstiger

Lebensmittelkrieg die Nichtzutat


Nach dem Lebensmittelrecht (LMKV §5, Abs. 2, Ziffer 2) müssen all die Stoffe nicht aufgeführt werden,
die die maschinelle Verarbeitung erleichtern.

Dazu Beispiele für Helfer aus der Backstube: Mixturen, die Teige maschinenfreundlich und voluminös machen; Schimmelpilzenzyme, die Stärke abbauen oder den Teig erweichen; Phosphate, die die Porengröße steuern Lipoxygenasen, die Toastbrot weiß erstrahlen lassen
Färbemittel, die hellen Mehlen den Vollkorn-Look verpassen
bis bald & Guten Appetit ach & Guten Durst





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